Aufgrund der Weihnachtsferien ist unsere Kanzlei vom 24.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 nicht besetzt.
Ab dem 07.01.2026 stehen wir Ihnen wieder gerne zur Verfügung.
Leistungen

Mehr als nur
klassische
Steuerberatung.

Schwerpunkte

Als Kanzlei haben wir uns bewusst auf spezifische Wirtschaftszweige spezialisiert, um Ihnen maßgeschneiderte Lösungen bieten zu können. Wir verstehen die individuellen Anforderungen und Herausforderungen, mit welchen Sie in Ihrer Branche konfrontiert sind und setzen unser Fachwissen ein, um Ihren unternehmerischen Erfolg zu unterstützen. Unsere Expertise erstreckt sich schwerpunktmäßig über die nachstehend dargestellten Branchen:

Verarbeitendes Gewerbe

Handwerk

Baubranche

IT-Dienstleistungen

Leistungsspektrum

Umfassend und Individuell: Wir bieten Privat­personen und Unter­nehmen ein um­fassendes Spektrum an Leistungen von der Erstellung von Steuer­erklärungen und Jahres­abschlüssen über die laufende Fertigung der Finanz- und Lohn­buch­führung bis hin zur steuerlichen und unter­nehmerischen Beratung. Hierbei sind wir bestrebt, die Prozesse effizient, nachvollziehbar und digital zu gestalten.

Steuerplanung und -gestaltung (Steuerberatung)

Steuererklärung (Deklaration)

Steuerrechtsdurchsetzung (Durchsetzung und Abwehr)

Internationales Steuerrecht

Wir erstellen Jahres- und Zwischenabschlüsse, sowie Gewinnermittlungen für Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen. Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerlichen Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht immer größer und so ist es oft ratsam, eine gesonderte Handels- und eine davon abweichende Steuerbilanz zu erstellen. Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und anderseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe und führen gemeinsam mit unseren Mandanten eine Bilanzanalyse durch, um Gestaltungen und Wahlrechte optimal zu verwirklichen.

Unsere Leistungen

Unsere Mandanten erhalten professionelle Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Rechnungslegungspflichten.
Dies beinhaltet sowohl die langfristige Betreuung der Buchhaltung als auch die Implementierung einer geeigneten Buchhaltungsstruktur in Ihrem Unternehmen.
Gerne unterstützen wir Sie auch auf dem Weg zu einer volldigitalen Buchhaltung mit DATEV Unternehmen Online.
Unser Ziel ist es, den Entscheidungsträgern durch ein individuelles Berichtswesen, Unterstützung bei der Erstellung von Planungsrechnungen, laufendes Controlling und Einrichtung von Kostenrechnungssystemen in ihren elementaren Prozessen laufend zu unterstützen.

Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Durch die vorhandenen Daten aus der Finanzbuchhaltung können wir unseren Mandanten die Einrichtung und Durchführung eines schlanken und effizienten
anbieten, welche für unsere Mandanten einen deutlich geringeren Zeitaufwand und eine Zentralisierung der Aufgaben mit sich bringt.
Die regelmäßig wiederkehrende Anfertigung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen ist besonders sensibel und zeitkritisch. Durch eine Häufung gesetzlicher Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und deren Besonderheiten bestehen große Anforderungen an die Qualität der Bearbeitung. Das detaillierte Know-How und der hierfür notwendige Aufwand machen es in vielen Fällen sinnvoll diese Aufgaben einem Fachmann zu übertragen.

Aufgaben der Lohn- und -Gehaltsbuchhaltung

Durch unser Team und Netzwerk bieten wir unseren Mandanten alle Arten der Lohn- und Gehaltsabrechnungen (z.B. Baulohn) an.

Bei Anwendung der DATEV-Software im Mandantenbetrieb unterstützen wir Sie gerne bei Einrichtung eines Personalmanagementsystem mit direkter Verknüpfung zur Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.

Heute ändern sich die Märkte und Kundenbedürfnisse schnell, die Anforderungen der Geldgeber und Kunden wachsen. Unternehmer sein heißt heute vor allen Dingen, sich ständig zu wandeln. Wir sind als Ihr steuerlicher Berater wie kein anderer mit der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens vertraut. Deshalb erkennen wir früher als jeder andere, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht. Mit gezielten Fragestellungen analysieren wir die Situation in jeder Phase Ihres Unternehmens und unterbreiten Ihnen geeignete Handlungsalternativen.

Allgemeine Unternehmensberatung und ForeCast

Gründungsberatung

Sanierungsberatung

Investitions- und Finanzierungsberatung

Honorar und Stundensatz

Branchenüblich und transparent: Wir verfolgen eine transparente und nach­voll­ziehbare Honorar­politik. Die Abrechnungen unser Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Steuer­beratervergütungsverordnung (StBVV).

Fair und transparent

Bei der Erstellung von Steuererklärung und Jahresabschlüssen richtet sich die Gebühr nach dem sogenannten Gegenstandswert, also den wirtschaftlichen Wert, welchen die Erklärung bzw. der Jahresabschluss hat.

Je nach Komplexität findet auf den Gegenstandswert ein höherer oder niedrigerer Gebührensatz Anwendung. In der Regel orientieren wir uns an der Mittelgebühr.

Abrechnung nach Aufwand

Die Finanzbuchführung kalkulieren wir mit einem einheitlichen Stundensatz von EUR 90 netto je Stunde.

Die Lohnbuchführung wird grundsätzlich mit einer Pauschalgebühr je Mitarbeiter abgerechnet. Die Pauschalgebühr ist abhängig von der Art des Lohns und beginnt bei EUR 16,00 netto je Mitarbeiter. Für eine umfassende Übersicht der Gebührensätze für Lohnabrechnungen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Gestaffelte Honorarsätze

Laufende Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen rechnen wir mit den folgenden, gestaffelten Stundensätzen ab:

Mandant werden

Sollten Sie Interesse an einem Beratungstermin haben, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen. Wir werden uns bei Ihnen melden und vereinbaren im nächsten Schritt einen Termin.

Der erste Beratungstermin nimmt in der Regel eine Stunde in Anspruch und wird zu den üblichen Stundensätzen (EUR 190 netto) abgerechnet. Sofern der Ersttermin lediglich dazu dient, einander kennenzulernen und die laufende Steuerberatung zu übernehmen, ist dieser selbstverständlich kostenfrei.

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